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Vorzeitiger Ausstieg aus dem aktiven Erwerbsleben

Sobald im Laufe der Zeit die passiven Einkommensströme die monatlichen Ausgaben abdecken, hat man die finanzielle Unabhängigkeit erreicht. Sollte selbst nach Abzug der monatlichen Ausgaben noch genug Geld für Anschaffungen und Annehmlichkeiten des Lebens verfügbar sein, ist man im wahrsten Sinne des Wortes finanziell frei. Spätestens bei Erreichen der finanziellen Freiheit, stellt sich die Frage, ob das aktive Erwerbsleben nicht vorzeitig beendet und der Status eines Privatiers angenommen werden kann. Der Übergang vom Erwerbsleben zum Privatier sollte zuvor jedoch gut durchgerechnet werden.

 

Gehen wir die Kostenpunkte ohne Erwerbstätigkeit einmal durch.

 

Fixkosten
An den meisten bislang entstandenen Kosten ändert sich nicht viel. Die Mietzahlung oder regelmäßigen Ausgaben für die eigene Immobilie bleiben ebenso bestehen wie die Stromrechnung oder laufende Kosten für private Vorlieben. Bedenken sollte man die zusätzliche Freizeit, die kostenintensiver sein kann als der Alltag im Erwerbsleben. Nicht zu vergessen ist die allgemeine Inflation. Das verfügbare Geld als Privatier sollte daher nicht zu knapp berechnet sein. 

 

Finanzamt

Das Finanzamt möchte die Einkünfte aus Kapitalvermögen, also Zins- und Dividendenerträge gemäß der Abgeltungssteuer versteuert wissen. Das ist keine Neuerung zur Erwerbestätigkeit.

 

Sollte jedoch noch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden (Werbeeinnahmen von Webseiten fallen in diese Kategorie), muss die gesetzlich festgelegte Grenze beachtet werden, bis zu der keine Einkommensteuer gezahlt werden müssen. Für Ledige liegt das steuerfreie Einkommen im Jahr 2013 bei 8.130 € und 16.260 € für Ehepartner, die ihre Einkünfte zusammen veranlagen. Diese Grenze soll in den kommenden Jahren sukzessive angehoben werden. Konkrete Zahlen sind noch nicht beschlossen, aber für Ledige ist im Jahr 2014 ein Grundfreibetrag von 8.354 € im Gespräch.

Krankenkasse
Wer hauptsächlich von Kapitaleinkünften lebt, für den stellt sich der Krankenkassenbeitrag als recht großer Ausgabenposten dar. Bei Privatversicherten wird der vereinbarte Beitrag monatlich fortgeführt. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist man freiwillig Versicherter, da man sich in keinem Angestellenverhältnis befindet.Im Jahr 2013 gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen:

  • 2.021,25 € pro Monat, wenn die Einkünfte darunter liegen sollten, wird dennoch zur Berechnungen des Beitrags dieser Wert herangezogen
  • 1.347,50 € pro Monat als Existenzgründer mit Gründungsförderung
  • 3.937,50 € pro Monat, wenn die Einkünfte darüber liegen sollten, wird dennoch zur Berechnungen des Beitrags dieser Wert herangezogen


Die konkreten Prozentzahlen, welcher Beitrag nun fällig wird, sind von Krankenkasse zu Krankenkasse etwas unterschiedlich. Es hängt auch davon ab, ob Anspruch auf gesetzliches Krankengeld (ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit) geltend gemacht werden möchte. Zusätzlich kommt noch ein Beitrag der Pflegeversicherung hinzu. In der Summe kommt man etwa auf 17 bis 18%.

Beispiel: Monatliche Einkünfte liegen bei 1.500 €, dann wird dennoch ein Wert von 2.021,25 € unterstellt. Bei 17,5% wäre dies ein monatlicher Beitrag für die Krankenversicherung von 353,72 €. Bei monatlichen Einkünften von 3.000 € betrüge der Wert (ebenfalls 17,5% angenommen) 525 €.

 

Eine ausführliche Artikelserie zum Thema "Vorzeitig seinen Arbeitsplatz verlassen" bzw. "vorzeitig in den Ruhestand" finden Sie auf finanziell umdenken. Dort gehen wir der Frage nach den passiven Einkünften als Privatier oder welche Risiken ein Leben als Privatier zu beachten sind. Zudem werden einige Ländern vorgestellt, die als typische Aufenthaltsorte für vorzeitige Privatiers gelten.

 

Weitergehende und vertiefende Informationen zum Thema passiver Geldfluss finden Sie im Shop und auf dem Blog "finanziell umdenken!"...

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© Lars Hattwig